Bildungsgutschein
Sie interessieren sich für eine Weiterbildung oder eine Umschulung? Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter fördern bei bestimmten Voraussetzungen die berufliche Weiterbildung mit Bildungsgutschein und übernehmen bis zu 100 % der Kosten.
Um einen Bildungsgutschein zu bekommen, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind z.B. die Notwendigkeit der Weiterbildung, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder auch zu vermeiden. Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Dies erfahren Sie von Ihrer zuständigen Fachkraft in der Arbeitsvermittlung.
Aber auch Beschäftigte können im Bedarfsfall einen Bildungsgutschein erhalten, wenn sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Weiterbildung anstreben.
Mit der Ausstellung des Bildungsgutscheins können die Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten erstattet werden.
1. Wie und wo erhalten Sie einen Bildungsgutschein?
Die für Sie zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter entscheiden im Rahmen der Beratung, ob eine Weiterbildung gefördert werden kann. Wenn ja, dann erhalten Sie einen Bildungsgutschein.
2. Wo und wie löse ich den Bildungsgutschein ein?
Sie können den Bildungsgutschein bei einem Träger Ihrer Wahl einlösen, der die genehmigte Maßnahme im Angebot hat. Wenn Sie sich für einen Lehrgang interessieren, machen Sie mit uns bitte einen Termin aus. Gerne beraten wir sie unverbindlich über den Lehrgang, Ihre beruflichen Eingliederungschancen durch den Besuch dieser Qualifizierung und auch über Ihre Eignung für das gewählte Produkt.
Wenn Sie sich für uns entschieden haben, dann lösen Sie den Bildungsgutschein bitte innerhalb der Gültigkeitsdauer bei uns ein. Wir bestätigen Ihnen auf dem Bildungsgutschein die Aufnahme in den Lehrgang/die Weiterbildung. Diesen ausgefüllten Bildungsgutschein müssen Sie nun wiederum vor Beginn der Maßnahme bei der Stelle vorlegen, die den Gutschein ausgestellt hat. Und dann kann es losgehen!
Alle Bildungsangebote der BIB Augsburg gGmbH, die mit „Bildungsgutschein“ gekennzeichnet sind, sind für die Förderung nach AZAV zugelassen.
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie auch auf der entsprechenden Website der Arbeitsagentur.