Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Neben den klassischen Bildungsmaßnahmen gibt es auch „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Hierzu gehören z.B. Coachings oder Hilfen bei der Vermittlung. Aber auch unsere Echtbetriebe zur Qualifizierung und beruflichen Eingliederung „Kette und Kurbel – Fahrradrecycling“ und „Tante Emma Laden & Café“ werden über Aktivierungsgutschein gefördert.
1. Wie und wo erhalten Sie den Aktivierungsgutschein (AVGS)?
Ihr:e Berater:innen in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besprechen mit Ihnen ihre aktuelle Situation und schlagen Ihnen eine geeignete Maßnahme vor. Aber auch Sie können sich über mögliche Maßnahmen informieren und diese mit Ihrer Beratungskraft besprechen.
Wenn etwas Geeignetes gefunden wurde, erhalten Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
2. Wie und wo löse ich den Aktivierungsgutschein ein?
Machen Sie mit uns einen Termin zur Beratung aus. Wir stellen Ihnen Inhalt und Ziel der Maßnahme vor, zeigen Ihnen die örtlichen Gegebenheiten und beantworten Ihre Fragen. Wenn Sie sich für uns entscheiden, stellen wir Ihnen eine Bestätigung aus, dass Sie die Maßnahme bei uns antreten dürfen.
Diese Bestätigung muss dann wiederum zurück zur Agentur für Arbeit/zum Jobcenter. Diese stellen einen Bewilligungsbescheid aus, den Sie und wir als Träger erhalten. Danach kann es dann zum vereinbarten Termin losgehen.
Sollten Sie Unterstützung in diesem Verfahren benötigen – wir helfen gerne!
Alle Angebote der BIB Augsburg gGmbH, die mit „Aktivierungsgutschein“ gekennzeichnet sind, sind für die Förderung nach AZAV zugelassen.
Weitere Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten Sie auch auf der entsprechenden Website der Arbeitsagentur.