Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick
Bildungsgutschein
Weiterbildungen und Umschulungen können über die Agentur für Arbeit bzw. die Jobcenter bis zu 100% gefördert werden. Dafür benötigen Sie einen Bildungsgutschein, den Sie von Ihrer Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung nach einem Beratungsgespräch erhalten. Diesen können Sie dann bei uns einlösen.
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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Eine Vielfalt an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung wie z.B. Coachings, Vermittlungsunterstützung oder die Mitarbeit in unseren Echtbetrieben „Kette und Kurbel“ und „Tante Emma Laden & Café“ können über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden. Sie erhalten diesen von Ihrer Ansprechperson in der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.
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„Vergabemaßnahmen“ –
Förderung über Agentur für Arbeit/Jobcenter
Für manche Maßnahmen werden Sie direkt von der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter für eine Teilnahme vorgemerkt. Meist erhalten Sie im Vorfeld eine Einladung durch BIB oder den Kostenträger. Falls Sie Fragen zur Maßnahme haben, können Sie gerne anrufen. Wir informieren Sie vorab über Inhalte und Ziele.
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Berechtigungsschein
Ein Berechtigungsschein ist ein Dokument der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), mit dem Sie an einem Integrationskurs oder einem Berufssprachkurs (DeuFöV § 45 a AufenthG) teilnehmen können.
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Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Einige Projekte werden durch den Europäischen Sozialfond Plus (ESF Plus) gefördert. Die Zuweisung erfolgt über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, bitte fragen Sie Ihre:n Vermittler:in. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos!
mehr Informationen zur Förderung über den ESF+