Berufssprachkurs Niveau B2 in Teilzeit
Berufssprachkurs B2 für Beschäftigte (Wochenendkurs)
In 400 Unterrichtsstunden erhalten Sie berufsbezogenen Deutschunterricht und ein Prüfungstraining, das Sie auf den „Deutsch-Test für den Beruf“ (DTB) B2 vorbereitet. Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten zum Lernen: in Vollzeit oder ausbildungs- bzw. berufsbegleitend in Teilzeit. So haben Sie die Wahl, wie Sie Arbeiten und Deutsch Lernen am besten verbinden können!
Inhalte des Sprachkurses
In diesem Kurs können Sie…
• Deutsch auf dem Niveau B2 (GER) lernen
• berufsbezogenen Wortschatz erarbeiten
• Redewendungen und Grammatik üben, um sich in der Arbeitswelt gut zu verständigen
• lernen, E-Mails, Briefe und Fachtexte zu lesen und zu verstehen
• selbst Briefe, E-Mails und wichtige Textformen Ihres Berufs schreiben
• den Umgang mit dem Computer üben
• die B2-Prüfung (telc) machen
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können Zugewanderte (einschließlich Asylbewerber/innen aus Ländern mit hoher Schutzquote), EU-Bürger/innen sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die über einen Berechtigungsschein verfügen.
Bringen Sie bitte folgende Dokumente zur Anmeldung mit:
• Berechtigungsschein
• Sprachzertifikat B1 (nicht älter als 6 Monate). Wenn Sie kein Zertifikat besitzen, führen wir einen Einstufungstest durch.
• Ausweispapiere
• Falls vorhanden: Leistungsbescheid
EINE PERSÖNLICHE BERATUNG UND DETAILLIERTE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE BEI:
Ihrem Arbeitsvermittler/Ihrer Arbeitsvermittlerin
bei Ihrem zuständigen Jobcenter/Ihrer Agentur für Arbeit oder
BIB Augsburg gGmbH, Frau Monika Lindner
Memminger Straße 6, 86159 Augsburg
(0821) 258 581 – 0, lindner@bibaugsburg.de
BIB Augsburg gGmbH
Hauptsitz
Memminger Straße 6
86159 Augsburg
Tel.: 0821 258 581-0
Fax: 0821 258 581-9
Wochenendkurs
UnterrichtszeitSamstag und Sonntag,
09.00 – 14.00 Uhr
06.02.2021 – 13.11.2021
FERIEN
03.04. – 11.04.2021
29.05. – 30.05.2021
07.08. – 22.08.2021
FEIERTAGE
01.05.2021
03.10.2021
Mit einem Berechtigungsschein ist die Teilnahme kostenlos bzw. kostengünstig (Berufssprachkurse gem. § 45a AufenthaltG).
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